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19.04.2024: Biergarten am Wasserturm: Stadt sucht Pächter

Biergarten am Wasserturm Dachau

Die Stadt Dachau sucht für ihren Biergarten am Wasserturm einen Pächter. Die Rahmenbedingungen für die Verpachtung finden Sie im weiteren Text.

Bewerbungen mit Unterlagen können bis spätestens 08.05.2024 bei der Stadt Dachau, Grundstücks- und Gebäudemanagement, Konrad-Adenauer-Straße 2-6, 85221 Dachau, oder per E-Mail an ggm@dachau.de, eingereicht werden.

Die Stadt Dachau verpachtet zum nächstmöglichen Termin die Gastronomie im "Biergarten am Wasserturm", 85221 Dachau, Schloßstraße 7 b.

Hier finden Sie einen Übersichtsplan: Übersichtsplan Biergarten am Wasserturm

Hier finden Sie einen Freiflächenplan: Freiflächenplan Biergarten am Wasserturm
 

Rahmenbedingungen für den Betrieb des "Biergarten am Wasserturm" in Dachau

Betriebszeiten:

  • Die Nutzungszeiten des Grundstückes beschränken sich auf die Monate April bis einschließlich Oktober jedes Jahres.
  • Die täglichen Öffnungszeiten des Grundstückes sind von 10 Uhr bis 22 Uhr. Um sicherzustellen, dass die Nachtruhe ab 22 Uhr eingehalten wird, ist spätestens um 21:30 Uhr die Ausgabe von Getränken und Speisen zu beenden. Um 22 Uhr müssen alle Besucher das Grundstück verlassen haben.
  • Die Betriebszeiten sind die zwischen Verpächter und Pächter vereinbarten Zeiten mit Speisen- und Getränkeangebot durch den Pächter.
  • Die Beleuchtung des Biergartens wird automatisch um 22 Uhr ausgeschaltet. Die umliegenden Straßen und Wege sind an die städtische Straßenbeleuchtung angeschlossen und auch nach 22 Uhr beleuchtet.

Betriebsausstattung:​​​​​​​

  • Die Errichtung jedweder baulichen Anlagen durch den Pächter ist verboten.
  • Für die Biergartennutzung stehen die dafür vorgesehenen, befestigten Flächen (Pflaster, Riesel) im baumfreien Bereich zur Verfügung.
  • Für die Aufstellung einer mobilen Versorgungsstation (Ausschankwagen/-container) durch den Pächter steht eine 7m x 4m große, gepflasterte Fläche zur Verfügung. Bei Bedarf kann eine weitere mobile Versorgungsstation auf einer dafür vorgesehenen gekiesten Fläche gleicher Größe platziert werden.
  • Der Grünbereich mit altem Baumbestand ist ein Naturdenkmal und steht für die Nutzung als Biergarten nicht zur Verfügung. Der Baumbestand darf nicht geschädigt werden. Am Unterwuchs dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden, auch um zu verhindern, dass Gäste diesen Bereich regelmäßig betreten.
  • Während der Nutzungszeiten von April bis einschließlich Oktober jeden Jahres wird von der Stadt ein mobiler Sanitärwagen mit 4 Toiletten, Urinalen und einer Behindertentoilette zur Verfügung gestellt. Der Sanitärwagen wird allseitig mit sägerauen, unbehandelten Hölzern verblendet.

Zulässiger Betriebsumfang:

  • Im Biergarten dürfen max. 210 Sitzplätze angeboten werden. Ergänzend zu 11 vorhandenen, fest eingebauten Tisch-Bank-Kombination dürfen max. 10 weitere Festzeltgarnituren auf der dafür vorgesehenen Fläche aufgestellt werden, um die genannte Anzahl an Sitzplätzen zu erreichen. Die Festzeltgarnituren sind vom Pächter zur Verfügung zu stellen.
  • Zum Verkauf dürfen lediglich Getränke und kalte bzw. warm gehaltene Speisen angeboten werden. Die Zubereitung warmer Speisen vor Ort ist ebenso verboten wie offenes Feuer und der Betrieb von Grills.
  • Der Verzehr von in den Biergarten mitgebrachten Speisen ist gestattet und vom Pächter zu dulden.
  • Der Konsum von mitgebrachten alkoholfreien Getränken in den Biergarten ist nur außerhalb der tatsächlichen Ausschankzeiten gestattet und vom Pächter zu dulden.
  • Der Konsum von mitgebrachten alkoholischen Getränken in den Biergarten ist verboten. Alkoholische Getränke dürfen im Biergarten nur vom Pächter ausgegeben werden, um einen geregelten Konsum sicherzustellen.
  • Musikalische Darbietungen jeglicher Art und die Nutzung von Lautsprechern sind auf dem Grundstück des Biergartens nicht zulässig.
  • Während der Betriebszeiten dürfen Immissionsrichtwerte von 55 dB nicht überschritten werden, gemessen am jeweils nächst gelegenen Immissionsort auf dem Biergarten-Grundstück zum Nachbargrundstück. Kurzzeitige Immissionsspitzen bis max. 85 dB sind zulässig. Die Kühlung von mobilen Versorgungsstationen (Ausschankwagen) darf keinen relevanten Beitrag an den Immissionen verursachen.

Betriebspflichten und Obliegenheiten des Pächters:​​​​​​​

  • Der Pächter ist verpflichtet, einen regelmäßigen Betrieb des Biergartens während der jährlichen Nutzungszeit zu gewährleisten. Regelungen zu den Mindestpflichten (vom Pächter anzugebende Anzahl Tage pro Woche, pro Monat oder pro Jahr, Öffnungszeiten von / bis, Wochentage o.ä.) sind in den abzuschließenden Pachtvertrag aufzunehmen.
  • Der Pächter übernimmt die Verkehrssicherungspflicht für den Biergarten, mit Ausnahme der Verkehrssicherungspflicht für den Baumbestand.
  • Die Reinigung des Biergartens liegt in der Zuständigkeit des Pächters, einschließlich der Abfallentsorgung und Leerung der drei fest eingebauten Mülleimer mit Ascher (120 l).
  • Auf dem Grundstück stehen Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüsse zur Verfügung. Die anfallenden Kosten sind vom Pächter zu tragen. Die Abrechnung erfolgt über eine abschließende Abrechnung des tatsächlichen Verbrauchs bzw. der tatsächlichen Kosten nach Beendigung der Betriebszeit.

Leistungen des Verpächters während der Betriebszeiten:

  • Die Überlassung der Fläche und der Betriebsausstattung erfolgt entgeltfrei.
  • Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit des Baumbestandes auf dem Grundstück obliegt der Stadt Dachau (Baumkontrolle, Baumpflege). Der Pächter hat die hierzu erforderlichen Arbeiten zu dulden.

Grundsätzliches zur wegemäßigen Erschließung:

  • Immissionsschutzrechtlich sind täglich max. zwei Lkw-An- und Abfahrten während der Betriebszeiten zulässig.
  • Die Anreise der Gäste mit dem Pkw ist weder zulässig noch vorgesehen. Hierfür stehen keine Stellplätze zur Verfügung. Die Gäste sind hierauf hinzuweisen.
  • Öffentliche Fahrradabstellplätze stehen in begrenzten Umfang (24 Stück) am Hofgartenweg zur Verfügung.


Wenn Sie Interesse haben, diese Gastronomie zu den vorgenannten Rahmenbedingungen zu betreiben, können Sie sich gerne mit einem überzeugenden, in sich geschlossenen und stimmigen Nutzungskonzept bewerben.

Bitte zeigen Sie uns dazu auf:

  • Darstellung Ihres Unternehmens mit Benennung von Ansprechpartnern
  • Darstellung des geplanten Vorhabens im Rahmen eines Nutzungskonzepts (z.B. Speisen- und Getränkeangebot, Preisbeispiele)
  • Zeiten des Betriebs nach Wochentagen und nach Uhrzeit von / bis

Bitte reichen Sie die Unterlagen in deutscher Sprache bis spätestens 08.05.2024 bei der Stadt Dachau, Grundstücks- und Gebäudemanagement, Konrad-Adenauer-Straße 2-6, 85221 Dachau, oder per E-Mail an: ggm@dachau.de, ein.

Alle Unterlagen und eventuelle mündliche Abstimmungen, die im Interessensbekundungsverfahren ausgetauscht werden, sind für beide Seiten unverbindlich. Die Stadt Dachau kann die Kosten, die Ihnen durch die Bearbeitung entstehen, nicht ersetzen.

Sollten Sie in die engere Wahl kommen, erhält die Stadt von Ihnen auf Anforderung kurzfristig:

  • Selbstauskunft
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Führungszeugnis

Für weitere Informationen und Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der nachfolgend aufgeführten Adresse als Ansprechpartner/innen zur Verfügung:
ggm@dachau.de
oder Stadt Dachau, Abteilung GGM, Konrad-Adenauer-Straße 2-6,
85221 Dachau, Tel. 08131/75-164 oder -154