Kommunaler Wärmeplan

Grundlegendes

Titel: "Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Dachau“

Förderkennzeichen: 67K26346

Laufzeit: 01.11.2024 – 31.10.2025

Beteiligte Partner:

  • Auftragnehmer: greenventory GmbH, Ingenieurgemeinschaft mit ZDE Zentrum für Digitale Entwicklung GmbH
  • Auftraggeber: Stadt Dachau Abteilung Stadtplanung
  • Kooperationspartner: Stadtwerke Dachau, Stabsstelle Klimaschutz, Fachbeteiligung örtlicher Stakeholder

Ziele & Inhalte

Die Stadt Dachau hat im Juni 2023 mit dem Integrierten Klimaschutzkonzept ein energie- und klimapolitisches Leitbild beschlossen, das als Zieljahr zum Erreichen von Klimaneutralität auf städtischer Ebene das Jahr 2040 definiert.

Weil die gebäudebezogene Wärmeversorgung in der Stadt Dachau überwiegend aus den fossilen Energieträgern Erdgas und Heizöl erfolgt, verursacht dieser Verbrauchssektor einen großen Anteil der örtlichen Treibhausgasemissionen. Das Klimaschutzkonzept der Stadt Dachau hat die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans („Dachauer Wärmeplan“) deshalb als prioritäre Maßnahme definiert.

Ein kommunaler Wärmeplan beinhaltet eine Strategie zur Umsetzung der Wärmewende und dem Erreichen von Klimaneutralität. Er zeigt Wege auf, wie die überwiegend auf fossilen Energieträgern basierende Wärmeversorgung für Gebäude auf erneuerbare Energien umgestellt werden kann. Mit dem Wärmeplan werden vor Ort verfügbare und wirtschaftliche Alternativen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung identifiziert.

Der Wärmeplan stellt die strategisch-planerische Grundlage zur Transformation der örtlichen Wärmeversorgung für die nächsten Jahre dar, der die künftige Planungssicherheit unter den Beteiligten stärken soll. Wichtiges Ergebnis des Plans ist die Identifikation und räumliche Abgrenzung von Gebieten für eine leitungsgebundene Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien (Wärmenetzgebiete) gegenüber Gebieten mit einer dezentralen, vorrangig gebäudebezogenen regenerativen Wärmeversorgung.

Wichtig dabei: Der Wärmeplan hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet gegenüber den Projektträgern keine einklagbaren Rechte oder Pflichten, wie z.B. die Verpflichtung zu Errichtung/Betrieb örtlicher Wärmenetze.

Zusammen mit dem zeitgleich in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetz soll so eine schnellere und zielgerichtetere Wärmewende erreicht werden, mit dem zentralen Ziel, die Klimaschutzziele der Bundesregierung bis spätestens 2045 zu erreichen. Im Heizungswegweiser der Bundesregierung können Sie sich zu den Auswirkungen des Gebäudeenergiegesetzes auf Ihre Immobilie informieren.

Gesetzliche Grundlage

Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, kurz WPG), das zum 01. Januar 2024 in Kraft getreten ist, stellt die gesetzliche Grundlage zur Erstellung von Wärmeplänen in Deutschland dar.

Das WPG verpflichtet die Kommunen deutschlandweit, bis spätestens Ende Juni 2028 einen Wärmeplan für das jeweilige Stadt- oder Gemeindegebiet zu erstellen (Kommunen mit > 100.000 Einwohnern bereits bis 30. Juni 2026). Gemäß dem WPG muss für die Stadt Dachau bis zum 30.06.2028 ein kommunaler Wärmeplan vorliegen.

Die fachlichen Inhalte eines kommunalen Wärmeplans sind im WPG normiert:

  1. Bestandsanalyse (§ 15 WPG)
  2. Potenzialanalyse (§ 16 WPG)
  3. Zielszenario (§ 17 WPG)
  4. Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete (§ 18 WPG)
  5. Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr (§ 19 WPG)
  6. Umsetzungsstrategie (§ 20 WPG)

Förderung

BMWK-Förderlogo

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzinitiativen ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Weiterführende Informationen

Weitere allgemeine Informationen zu kommunalen Wärmeplänen und dem in diesem Kontext relevanten Gebäudeenergiegesetz finden Sie hier:

Ansprechpartner:

8.0 Stabsstelle Klimaschutz

Leitung: Herr Dr. Suck

Stellvertretung: N.N.

Öffnungszeiten

Individuelle Terminvereinbarungen sind jederzeit möglich.

Bürgerbüro Stadt Dachau

Pfarrstraße 2
85221 Dachau

Bürgerbüro der Stadt Dachau

Abteilung 5.1 Stadtplanung

Stadtbauamt

Leitung: Frau Jungwirth

Stellvertretung: Herr Sagmeister

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
  • Donnerstag auch 14.00 - 18.00 Uhr

Rathaus I

Konrad-Adenauer-Straße 2-6
85221 Dachau

Komplette Außenansicht des Rathauses der Stadt Dachau